Gemeinwohl braucht Menschen, die Verantwortung übernehmen, die Geld, Sachwerte, Kompetenzen und Kontakte bereitstellen oder sich ehrenamtlich engagieren. Auch die Evang.-Luth. Kirchengemeinden sind auf das Engagement ihrer Mitglieder angewiesen.
Dankbar sind wir insbesondere für die Einnahmen aus der Kirchensteuer. Damit können Landeskirche und Kirchengemeinden den Großteil ihrer Aufgaben finanzieren. Dazu zählen neben der Seelsorge u.a. die Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Seniorenangebote, Hilfe für Bedürftige, Diakonie, Entwicklungsdienst, Kirchenmusik und mehr. Die Vielfalt ist groß!
In den Kirchengemeinden vor Ort sind zwei weitere Einnahmequellen besonders wichtig:
- Spenden und Kollekten:
Diese finanzieren einen guten Teil der kirchlichen Aufgaben mit.
- Das Kirchgeld:
Weil die Kirchensteuer in Bayern 1% geringer ausfällt als in anderen Landeskirchen, wird zusätzlich das „allgemeine Kirchgeld“ erhoben.
Es beträgt, nach Einkommen gestaffelt, zwischen 5 und 120 Euro pro Jahr. Wer über Einkünfte bis max. 9.408 Euro brutto/Jahr verfügt (Freibetrag 2020), ist von der Zahlung befreit. Das Kirchgeld wird von den Kirchengemeinden direkt erhoben und kommt zu 100% der Arbeit vor Ort zugute.
Das Kirchgeld ist ein Teil der Kirchensteuer, also keine freiwillige Spende. Dennoch können Sie sowohl die Kirchensteuer als auch das Kirchgeld in voller Höhe bei Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.
Haben Sie Fragen zum Kirchgeld?
Dann melden Sie sich gerne im Kirchengemeindeamt Regensburg unter Telefon 09 41 / 59 202 - 59.
Weitere allgemeine Informationen zum Thema Kirche und ihre Finanzierung finden Sie auch online unter
http://www.kirche-und-geld.de
https://www.kirchenfinanzen.de